Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 9 Absatz 5 Satz 2 BNDG
2
Anordnungen, die das Unabhängige Gremium für unzulässig oder nicht notwendig erklärt, sind unverzüglich aufzuheben.
Verweis auf
§ 9 Absatz 5 Satz 2 BNDG
von
§ 10 Absatz 2 Satz 1 BNDG