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§ 3 BilKoUmV
§ 3 Umlagebetrag
Der Umlagebetrag ist der Anteil der umlagefähigen Kosten, den ein Umlagepflichtiger zu entrichten hat.
Verweis auf
§ 3 BilKoUmV
von
§ 6 Satz 1 BilKoUmV