Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 2205 Satz 3 BGB
3
Zu unentgeltlichen Verfügungen ist er nur berechtigt, soweit sie einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprechen.
Verweis auf
§ 2205 Satz 3 BGB
von
§ 2207 Satz 2 BGB