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§ 1747 Absatz 2 Satz 1 BGB
(2)
1
Die Einwilligung kann erst erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist.
Verweis auf
§ 1747 Abs. 2 Satz 1 BGB
von
§ 1760 Absatz 3 Satz 1 BGB