Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 1600d Absatz 2 Satz 1 BGB
(2)
1
Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat.
Verweis auf
§ 1600d Abs. 2 Satz 1 BGB
von
§ 1747 Absatz 1 Satz 2 BGB