Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 1741 Absatz 2 Satz 2 BGB
2
Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen.
Verweis auf
§ 1741 Abs. 2 Satz 2 BGB
von
§ 1743 Satz 2 BGB