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§ 1671 Absatz 4 BGB
(4) Den Anträgen nach den Absätzen 1 und 2 ist nicht stattzugeben, soweit die elterliche Sorge auf Grund anderer Vorschriften abweichend geregelt werden muss.
Verweis auf
§ 1671 Absatz 4 BGB
von
§ 1696 Absatz 1 Satz 2 BGB