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§ 1578b Absatz 1 Satz 2 BGB
2
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen, oder eine Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe unbillig wäre.
§ 1578b Absatz 1 Satz 3 BGB
3
Nachteile im Sinne des Satzes 2 können sich vor allem aus der Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes sowie aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe ergeben.
Verweis auf
§ 1578b Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB
von
§ 1609 Satz 1 Nummer 2 BGB