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§ 1476 Absatz 2 Satz 2 BGB
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Soweit er den Ersatz nicht auf diese Weise leistet, bleibt er dem anderen Ehegatten verpflichtet.
Verweis auf
§ 1476 Abs. 2 Satz 2 BGB
von
§ 1498 Satz 2 BGB