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§ 596 Absatz 1 BGB
(1) Der Pächter ist verpflichtet, die Pachtsache nach Beendigung des Pachtverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der einer bis zur Rückgabe fortgesetzten ordnungsmäßigen Bewirtschaftung entspricht.
Verweis auf
§ 596 Abs. 1 BGB
von
§ 1055 Absatz 2 Satz 1 BGB