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§ 675d Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a BGB
a)
der Zahlungsvorgang in der Währung eines Staates außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt und sowohl der Zahlungsdienstleister des Zahlers als auch der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums belegen ist oder
Verweis auf
§ 675d Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a BGB
von
§ 675s Absatz 3 Satz 2 BGB