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§ 651i Absatz 3 Nummer 6 BGB
6.
die sich aus einer Minderung des Reisepreises (
§ 651m
) ergebenden Rechte geltend machen und
§ 651i Absatz 3 Nummer 7 BGB
7.
nach
§ 651n
Schadensersatz oder nach
§ 284
Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Verweis auf
§ 651i Absatz 3 Nummer 6 und 7 BGB
von
§ 651l Absatz 2 Satz 1 BGB