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§ 651a Absatz 5 Nummer 2 BGB
2.
weniger als 24 Stunden dauern und keine Übernachtung umfassen (Tagesreisen) und deren Reisepreis 500 Euro nicht übersteigt oder
Verweis auf
§ 651a Absatz 5 Nummer 2 BGB
von
§ 651c Absatz 3 Satz 1 BGB