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§ 651a Absatz 1 BGB
(1)
1
Durch den Pauschalreisevertrag wird der Unternehmer (Reiseveranstalter) verpflichtet, dem Reisenden eine Pauschalreise zu verschaffen.
2
Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen.
Verweis auf
§ 651a Absatz 1 BGB
von
§ 651c Absatz 2 Satz 1 BGB