Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 640 Absatz 2 Satz 2 BGB
2
Ist der Besteller ein Verbraucher, so treten die Rechtsfolgen des Satzes 1 nur dann ein, wenn der Unternehmer den Besteller zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat; der Hinweis muss in Textform erfolgen.
Verweis auf
§ 640 Absatz 2 Satz 2 BGB
von
§ 650o Satz 1 BGB