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§ 650c Absatz 1 Satz 2 BGB
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Umfasst die Leistungspflicht des Unternehmers auch die Planung des Bauwerks oder der Außenanlage, steht diesem im Fall des
§ 650b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
kein Anspruch auf Vergütung für vermehrten Aufwand zu.
Verweis auf
§ 650c Absatz 1 Satz 2 BGB
von
§ 650b Absatz 1 Satz 5 BGB