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§ 635 Absatz 3 BGB
(3) Der Unternehmer kann die Nacherfüllung unbeschadet des
§ 275 Abs. 2 und 3
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Verweis auf
§ 635 Abs. 3 BGB
von
§ 636 Satz 1 BGB