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§ 555c Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 BGB
3.
den Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung, sofern eine Erhöhung nach
§ 559 oder § 559c
verlangt werden soll, sowie die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten.
Verweis auf
§ 555c Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 BGB
von
§ 559c Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 BGB