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§ 555c Absatz 3 BGB
(3) In der Modernisierungsankündigung für eine Modernisierungsmaßnahme nach
§ 555b Nummer 1 und 2
kann der Vermieter insbesondere hinsichtlich der energetischen Qualität von Bauteilen auf allgemein anerkannte Pauschalwerte Bezug nehmen.
Verweis auf
§ 555c Absatz 3 BGB
von
§ 559b Absatz 1 Satz 3 BGB