Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 556f Satz 1 BGB
1
§ 556d
ist nicht anzuwenden auf eine Wohnung, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wird.
Verweis auf
§ 556f Satz 1 BGB
von
§ 556g Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 BGB