Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 307 Absatz 3 BGB
(3)
1
Die Absätze 1 und 2 sowie die
§§ 308 und 309
gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden.
2
Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.
Verweis auf
§ 307 Abs. 3 BGB
von
§ 310 Absatz 4 Satz 3 BGB