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§ 216 Absatz 2 Satz 2 BGB
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Ist das Eigentum vorbehalten, so kann der Rücktritt vom Vertrag auch erfolgen, wenn der gesicherte Anspruch verjährt ist.
Verweis auf
§ 216 Abs. 2 Satz 2 BGB
von
§ 218 Absatz 1 Satz 3 BGB