Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 26 Absatz 2 Satz 2 BGB
2
Ist eine Willenserklärung gegenüber einem Verein abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitglied des Vorstands.
Verweis auf
§ 26 Absatz 2 Satz 2 BGB
von
§ 86 Satz 2 BGB