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§ 95 Absatz 1 BewG
(1) Das Betriebsvermögen umfasst alle Teile eines Gewerbebetriebs im Sinne des § 15 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören.
Verweis auf
§ 95 Abs. 1 BewG
von
§ 103 Absatz 1 Satz 1 BewG