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§ 13 Absatz 1 Nummer 2 BerVersV
2.
Angaben zu den Versicherungsfällen, Rückstellungen und Aufwendungen des selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäfts gemäß Nachweisung 242,
Verweis auf
§ 13 Absatz 1 Nummer 2 BerVersV
von
§ 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 BerVersV