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§ 4 Absatz 1 Satz 2 BerVersV
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Die gesonderten versicherungstechnischen Gewinn- und Verlust-Rechnungen gemäß Satz 1 entfallen, soweit ihre Aufstellung nach dem betriebenen Versicherungsgeschäft ausscheidet.
Verweis auf
§ 4 Abs. 1 Satz 2 BerVersV
von
§ 4 Absatz 3 Satz 2 BerVersV