Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 20 Absatz 2 BBesG
(2)
1
Die Bundesbesoldungsordnung A - aufsteigende Gehälter - und die Bundesbesoldungsordnung B - feste Gehälter - sind Anlage I.
2
Die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen sind in Anlage IV ausgewiesen.
Verweis auf
§ 20 Abs. 2 BBesG
von
§ 69g Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b BeamtVG