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§ 30 Absatz 2 Satz 2 BeamtVG
2
Im Fall von Absatz 1 Satz 2 und 3 erhält das Kind der Beamtin Leistungen nach den Nummern 2 und 3 sowie nach
§ 38a
.
Verweis auf
§ 30 Abs. 2 Satz 2 BeamtVG
von
§ 45 Absatz 4 Satz 2 BeamtVG