Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 30 Absatz 1 Satz 2 BeamtVG
2
Unfallfürsorge wird auch dem Kind einer Beamtin gewährt, das durch deren Dienstunfall während der Schwangerschaft unmittelbar geschädigt wurde.
Verweis auf
§ 30 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG
von
§ 45 Absatz 4 Satz 1 BeamtVG