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§ 38 Absatz 3 Satz 1 BeamtVG
(3)
1
Im Falle des Absatzes 2 Nr. 2 kann der Unterhaltsbeitrag, solange der Verletzte aus Anlass des Unfalles unverschuldet arbeitslos ist, bis auf den Betrag nach Nummer 1 erhöht werden.
Verweis auf
§ 38 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG
von
§ 42 Satz 4 BeamtVG