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§ 7 Absatz 3 BausparkV
(3)
1
Der Soll-Zinsertrag ist das Produkt aus dem kollektiven Zinssatz und den Kollektivmitteln im Sinne des
§ 1 Absatz 7
des Gesetzes über Bausparkassen.
2
Der kollektive Zinssatz ist der bauspareinlagengewichtete Durchschnitt der tariflichen Bauspardarlehenszinssätze.
Verweis auf
§ 7 Absatz 3 BausparkV
von
§ 8 Absatz 4 Satz 1 BausparkV