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§ 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BauSparkG
2.
die für den nachhaltigen Betrieb des Bauspargeschäfts erforderliche kollektiv bedingte Zinsspanne.
Verweis auf
§ 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BauSparkG
von
§ 8 Absatz 4 Satz 1 BausparkV