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§ 9 Absatz 1 Satz 1 BausparkV
(1)
1
Großbausparverträge sind Bausparverträge, bei denen die Bausparsumme den Betrag von 350 000 Euro übersteigt.
§ 9 Absatz 1 Satz 2 BausparkV
2
Alle innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossenen Bausparverträge eines Bausparers gelten dabei als ein Vertrag.
Verweis auf
§ 9 Absatz 1 Satz 1 und 2 BausparkV
von
§ 6 Absatz 1 Satz 1 BausparkV