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§ 1 Absatz 4 Satz 1 BauSparkG
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Die kollektiv bedingte Zinsspanne ist der Quotient aus dem kollektiv bedingten Zinsüberschuss und dem Jahresdurchschnittsbestand an Bauspareinlagen.
Verweis auf
§ 1 Absatz 4 Satz 1 BauSparkG
von
§ 2 Absatz 4 Satz 4 Nummer 12 BausparkV