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§ 1 Absatz 7 BauSparkG
(7) Kollektivmittel sind die Summe aus Bauspareinlagen und dem Fonds zur bauspartechnischen Absicherung im Sinne des
§ 6 Absatz 2
.
Verweis auf
§ 1 Absatz 7 BauSparkG
von
§ 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2a BauSparkG