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§ 6 Absatz 2 BauGB
(2) Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn der Flächennutzungsplan nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist oder diesem Gesetzbuch, den auf Grund dieses Gesetzbuchs erlassenen oder sonstigen Rechtsvorschriften widerspricht.
Verweis auf
§ 6 Absatz 2 BauGB
von
§ 246 Absatz 1a Satz 2 BauGB