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§ 233 Absatz 1 Satz 2 BauGB
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Ist mit gesetzlich vorgeschriebenen einzelnen Schritten des Verfahrens noch nicht begonnen worden, können diese auch nach den Vorschriften dieses Gesetzes durchgeführt werden.
Verweis auf
§ 233 Absatz 1 Satz 2 BauGB
von
§ 245c Absatz 1 Satz 2 BauGB