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§ 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c BauGB
c)
die Aufgabe der bisherigen Nutzung liegt nicht länger als sieben Jahre zurück,
Verweis auf
§ 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c BauGB
von
§ 245b Absatz 2 Satz 1 BauGB