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§ 22 Absatz 6 Satz 3 BauGB
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Der Widerspruch ist zu löschen, wenn die Baugenehmigungsbehörde darum ersucht oder die Genehmigung erteilt ist.
Verweis auf
§ 22 Absatz 6 Satz 3 BauGB
von
§ 244 Absatz 6 Satz 4 BauGB