Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 129 Absatz 1 Satz 3 BauGB
3
Die Gemeinden tragen mindestens 10 vom Hundert des beitragsfähigen Erschließungsaufwands.
Verweis auf
§ 129 Absatz 1 Satz 3 BauGB
von
§ 242 Absatz 8 Satz 2 BauGB