Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 19 Absatz 2 Satz 3 MaSanV
3
Die Aufsichtsbehörde muss die Entscheidung dem Antragsteller innerhalb von drei Monaten ab Eingang des vollständigen Befreiungsantrags schriftlich mitteilen.
Verweis auf
§ 19 Absatz 2 Satz 3 MaSanV
von
§ 20 Absatz 1 Satz 2 MaSanV