Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 15b Absatz 3 Satz 1 MaBV
(3)
1
Die für die Erlaubniserteilung zuständige Behörde kann anordnen, dass der Gewerbetreibende ihr gegenüber eine unentgeltliche Erklärung mit dem Inhalt nach dem Muster der Anlage 3 über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht in den vorangegangenen drei Kalenderjahren durch ihn und seine zur Weiterbildung verpflichteten Beschäftigten abgibt.
Verweis auf
§ 15b Absatz 3 Satz 1 MaBV
von
§ 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11a MaBV