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§ 10 Absatz 4 Nummer 3 MaBV
3.
bei Bauvorhaben, die der Gewerbetreibende als Baubetreuer wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen soll: Lage und Größe des Baugrundstücks, das Bauvorhaben mit Plänen und Baubeschreibung, der Zeitpunkt der Fertigstellung, die veranschlagten Kosten, die Kostenobergrenze und die von dem Gewerbetreibenden bei Dritten zu beschaffende Finanzierung.
Verweis auf
§ 10 Absatz 4 Nummer 3 MaBV
von
§ 11 Satz 1 Nummer 2 MaBV