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§ 9 Absatz 8 BauGB
(8) Dem Bebauungsplan ist eine Begründung mit den Angaben nach
§ 2a
beizufügen.
§ 22 Absatz 10 BauGB
(10)
1
Der sonstigen Satzung nach Absatz 1 ist eine Begründung beizufügen.
2
In der Begründung zum Bebauungsplan (
§ 9 Absatz 8
) oder zur sonstigen Satzung ist darzulegen, dass die in Absatz 1 Satz 3 bezeichneten Voraussetzungen für die Festlegung des Gebiets vorliegen.
Verweis auf
§ 9 Absatz 8 und § 22 Absatz 10 BauGB
von
§ 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BauGB