Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB
(4)
1
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach
§ 3 Absatz 2 Satz 2
und die nach
§ 3 Absatz 2 Satz 1
auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.
Verweis auf
§ 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB
von
§ 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe e BauGB