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§ 67 Absatz 3 ZVG
(3) Für ein Gebot des Bundes, der Deutschen Bundesbank, der Deutschen Genossenschaftsbank, der Deutschen Girozentrale (Deutsche Kommunalbank) oder eines Landes kann Sicherheitsleistung nicht verlangt werden.
Verweis auf
§ 67 Abs. 3 ZVG
von
§ 85 Absatz 1 Satz 2 ZVG