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§ 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB
4
Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen sind zu prüfen; das Ergebnis ist mitzuteilen.
§ 3 Absatz 2 Satz 6 BauGB
6
Bei der Vorlage der Bauleitpläne nach
§ 6 oder § 10 Absatz 2
sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.
Verweis auf
§ 3 Absatz 2 Satz 4 und 6 BauGB
von
§ 205 Absatz 7 Satz 2 BauGB