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§ 1 Absatz 1 Satz 1 KWG
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Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Verweis auf
§ 1 Absatz 1 Satz 1 KWG
von
§ 5 Absatz 1 Satz 2 ZAGMonAwV