Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 28 Absatz 1 Nummer 8 ZAG
8.
das Entstehen, die Änderung oder die Beendigung einer engen Verbindung im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 38 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
zu einer anderen natürlichen Person oder einem anderen Unternehmen;
Verweis auf
§ 28 Absatz 1 Nummer 8 ZAG
von
§ 12 Absatz 1 Satz 1 ZAGAnzV