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§ 205 Absatz 4 BauGB
(4) Dem Planungsverband können nach Maßgabe der Satzung die Aufgaben der Gemeinde, die ihr nach diesem Gesetzbuch obliegen, übertragen werden.
Verweis auf
§ 205 Absatz 4 BauGB
von
§ 166 Absatz 4 Satz 1 BauGB